Das Projekt " RVR "
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Ausgangslage

Bis zur Einführung einer nachhaltigen Forstwirtschaft in Deutschland  vor gut 200 Jahren  war die Waldnutzung und Waldholzsortierung überwiegend rein bedarfs- und verwendungsorientiert ausgerichtet. Ein Verkauf nach Stückzahlen und/ oder groben Volumenmaßen (z.B. Klafter) war seinerzeit üblich. 

Die Einführung der leistungsorientierten Hochwaldwirtschaft  brachte neben einer veränderten Holzarten- und -mengenzusammensetzung insbesondere eine, sich aus den Pflege- und Endnutzungszielen des Waldbaus ergebende, Veränderung der Holzsorten mit sich.

Die zunehmende Industrialisierung und die Entkoppelung des direkten Bezugs vom Holzeinschlag zur Holzverwendung, führten zur Entwicklung einer verwendungsneutralen Rohholzsortierung. Dazu wird das naturgemäß inhomogene, geschlagene Holz, entsprechend sortenspezifischer Erfordernisse, gemessen, bewertet und eingeteilt (ausgehalten). In diesem Zusammenhang hat sich  Anfang des 20. Jahrhunderts auch die Mittenstärkensortierung als wichtiger Bestandteil der Sortierung etabliert. 

Die zunächst regional ausgerichteten Sortierungsvorschriften für Rohholz wurden 1936 durch die allgemein verbindliche Reichs-Holzmessanweisung (HOMA) vereinheitlicht. Auch nach Kriegsende galt die "HOMA", wenn auch mit zwischenzeitlich ergänzten Modifikationen,  zunächst sowohl in West- als auch Ostdeutschland weiter. Ab 1965 wurde diese auf dem Gebiet der DDR durch die TGL (Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen) 15799/01 bis 12 (Rohholz) ersetzt. In der Bundesrepublik Deutschland und seit 1990 im wiedervereinigten Deutschland fand das seit 1969 bestehende Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für Rohholz (Forst-HKL Gesetz) mit der entsprechenden Verordnung (Handelsklassenverordnung) und länderspezifischen Zusatzbestimmungen Anwendung. 

Das Forst-HKL Gesetz fußt auf einer EWG-Richtlinie (68/89) zur innereuropäischen Angleichung der Rechtvorschriften für die Rohholzsortierung von 1969.  Im Zuge der Deregulierungsbestrebungen seitens der EU wurde diese Richtlinie als entbehrlich eingestuft und mit Wirkung zum 31.12.2008 aufgehoben. Gleichzeitig hat damit auch das nationale Forst-HKL Gesetz mit der Anlage zu §1 der Verordnung über die gesetzlichen Handelsklassen für Rohholz (Forst-HKS)  nach fast 40-jährigem Bestehen seine Gültigkeit verloren.

Neben dem formalen Aspekt, Ersatz für die bisherige Grundlage zu schaffen, sprechen eine Reihe sachlicher Gründe für ein neu zu konzipierendes Regelwerk :

  1. Die bisherigen bundesweit sehr unterschiedlichen Zusatz- und Ausführungsbestimmungen in den  Landesvorschriften zur Forst -HKS bedürfen dringend einer Vereinheitlichung. Insbesondere Holzmessverfahren und Maße (z.B. SRm) sind festzuschreiben und die Qualitätssortierung für Rundholz durch bundeseinheitliche Maßstäbe neu zu regeln.
  2. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und Entwicklungen (z.B. im Bereich der Werksvermessung)  sowie einschlägige Europäische Normen bedürfen einer angemessenen Berücksichtigung.
  3. Veränderungen in der Sortimentsstruktur am Rohholzmarkt sind zu berücksichtigen (z.B. Energieholz).
  4. Etablierte und allgemein anerkannte Branchenregeln sollen erhalten bleiben.
  5. Als branchen- und bundesweit einheitlicher Leitfaden soll die RVR dazu dienen, den Handel mit der Ressource Holz effizient zu gestalten und die Markttransparenz zu verbessern.
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Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden Württemberg  | fva-bw@forst.bwl.de